Update vom 20.05.2020

Petrus, die Gastronomie und die DHC-Terrasse sind auf das “lange Wochenende” und die nun gültige Corona-Schutzverordnung bestens vorbereitet:

  • Es dürfen nun auch Getränke ohne die Bestellung von Essen serviert werden.
  • Die Gastronomie bietet frische Spargel-Gerichte an.

Weiterhin gilt (gesetzlich):

  • Zutritt zur Terrasse nur für Gastronomie-Gäste.
  • Bewirtung nur im Sitzen (die Theke ist geschlossen).
  • Abstandsregeln und Tischbelegung reglementiert; nur 2 Haushalte pro Tisch.

Wir freuen uns auf eine  – im Rahmen der Vorgaben – sonnige  Begegnung im DHC.

Erster Beitrag vom 13.5.2020

Wir freuen uns mit Familie Amani, dass das „The Amani Restaurant“ ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen wird. Der Betrieb wird allerdings den Anforderungen der am 11. Mai in Kraft tretenden aktuellen Corona Schutzverordnung des Landes NRW unterworfen sein, die u.a. folgende Auflagen verfügt:

  • Wer im „The Amani Restaurant“ speisen möchte, muss zwingend vorher per Telefon (0211-91388849), E-Mail (amani@f-amani.de) oder über die Amani Homepage (www.the-amani.de) einen Tisch reservieren.
  • „The Amani Restaurant“ darf Speisen und Getränke für eine begrenzte Anzahl von Gästen an fest zugeordneten Tischen im Clubhaus wie auch auf der Terrasse anbieten (Sitzplatzpflicht).
  • Der gemeinsame Besuch des „The Amani Restaurant“ ist nur solchen Gästen gestattet, die von den allgemeinen Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind (das sind v.a. Einzelpersonen, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner sowie Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften).
  • Der Thekenbetrieb oder geselliger oder sonstiger Aufenthalt im Clubhaus oder auf der Terrasse oder sonst wo auf der Clubanlage (z.B. vor oder nach dem Training/Tennisspiel oder zur Überbrückung von Wartezeiten für zulässig begleitende Eltern) ist leider weiterhin unzulässig. Es gelten insoweit die bereits kommunizierten allgemeinen Regeln für den Aufenthalt auf der DHC Clubanlage (d.h. Aufenthalt nur für die Dauer der Sportausübung).
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass jeweils die Kontaktdaten der Gastronomiegäste festgestellt werden müssen, um ggfls. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Daten werden nach Ablauf von vier Wochen wieder gelöscht/vernichtet.
  • Bei Betreten des Clubhauses müssen entweder die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Es gelten im Übrigen selbstverständlich die allgemeinen und allseits bekannten Hygienegrundsätze.
  • Personen, die typische Covid19-Infektionssymptome zeigen, sind vom Besuch des „The Amani Restaurant“ ausgeschlossen. Bitte bleiben Sie der Clubanlage fern.
  • Der Mittagstisch-Abholservice wird auch weiterhin angeboten; bitte beachten Sie, dass hier weiterhin die Abstandsregeln gelten und (neu) auch eine Maskenpflicht bei Abholung besteht.
  • Toiletten im Clubhaus stehen vorläufig nur den Gästen des „The Amani Restaurant“ zur Verfügung. Der Ein- und Ausgang aus dem „The Amani Restaurant“ und zur Terrasse erfolgt bitte nur über die so bezeichneten Wege.
  • Der Getränkeverkauf für den Sportbetrieb erfolgt nur in Flaschen. Der Verzehr im Clubhaus, auf der Terrasse oder im Umkreis von weniger als 25m (geändert am 13.5.2020) um das Clubhaus ist leider nicht gestattet.

Bitte nutzen Sie möglichst häufig das „The Amani Restaurant“. Auch wenn Amanis jetzt wieder öffnen dürfen, so werden sich die obigen Beschränkungen auch weiter massiv auf Umsatz und Ertrag auswirken. Es bedarf hier einer gemeinsamen Anstrengung, Amanis eine Einkommensgrundlage und uns die Clubgastronomie zu erhalten.

Die vorstehenden Corona Regeln für die Gastronomie sind mühsam für uns alle, aber jedenfalls eine Chance auf eine kleine Normalisierung im DHC Clubleben. Die Regeln sind auch nicht frei erfunden, sondern beinhalten nur die Umsetzung der zwingenden Auflagen der Corona Schutzverordnung sowie der Hygieneschutzverordnung für Gastronomiebetriebe. Mit fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Verletzungen der öffentlich-rechtlichen Anforderungen riskieren wir Bußgelder und auch die Schließung des „The Amani Restaurant“.

Es ist im Übrigen damit zu rechnen, dass abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen die Bundes- und/oder Landesregierung die Corona Schutzverordnung sehr wahrscheinlich kurzfristig weiter anpassen wird. Die aktuelle Fassung ist ohnehin nur vorläufig bis zum 25. Mai gültig. Wir werden Sie über Veränderungen selbstverständlich informieren.

Fragen oder Anmerkungen wie immer gerne an Corona@duesseldorferhc.de.

Mit sportlichen Grüßen

Dr. Klaus Grossmann (1. Vorsitzender), Thomas Tekotte (Schatzmeister), Robert Kramer (2. Vorsitzender)